Warnungen

Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg

 

Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Rauchverbotsschild Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
Kein offenes Feuer Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
Verbot_zigarette_aus_Auto Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
Telefon Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
Infoschild Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation.

Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt.

 

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