Dienstgrade der Feuerwehr
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden im Land Brandenburg gemäß der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) sowie dem Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur einheitlichen Dienstkleidung der ehrenamtlich im Brandschutz Brandenburgs Tätigen und weiterer Funktionsträgerinnen und Funktionsträger vom 14. Februar 2023 gekennzeichnet.
Je nach Ausbildungsstand und Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr erhält ein Feuerwehrmitglied einen Dienstgrad verliehen. Seit 2023 gibt es Brandenburg die Neuen Dienstabzeichen. Die Freiwillige Feuerwehren haben eine Übergangsfrist bis 2028 um sich auf die neuen umzustellen
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehren in Brandenburg können folgende Dienstgrade haben:
(oberen Abzeichen sind die alten und unten die neuen)
Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau
Voraussetzungen:
nach einem Probejahr in der freiwilligen Feuerwehr
Zeit in der Jugendfeuerwehr kann angerechnet werden
Oberfeuerwehrmann/ Oberfeuerwehrfrau
Voraussetzungen:
2 Dienstjahre nach dem Probejahr und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2
Löschmeister/ Löschmeisterin
Voraussetzungen:
Nach 2 weiteren Dienstjahren und erfolgreicher Abschluss der Truppführerausbildung
Oberlöschmeister/ Oberlöschmeisterin
nach 2 weiteren Dienstjahren und erfolgreicher Abschluss von Sonderausbildungen
Hauptlöschmeister/ Hauptlöschmeisterin
Voraussetzungen:
erfolgreicher Abschluss der Gruppenführerausbildung und Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung von sieben Jahren
Oberbrandmeister/ Oberbrandmeisterin
Voraussetzungen:
nach 10 Jahren in der Dienststellung Gruppenführer oder erfolgreicher Abschluss der Zugführerausbildung
Erster Hauptbrandmeister/ Erste Hauptbrandmeisterin
Voraussetzungen:
nach 10 Jahren in der Dienststellung Zugführer oder stellv. Gemeinde-,Stadt- oder Amtswehrführer
Gemeinde-/Stadt-/ Amtsbrandmeister oder Amtsbrandmeisterin
Stellv. Kreisbrandmeister/ Kreisbrandmeisterin
Voraussetzungen:
Gemeinde-, Stadt- oder Amtswehrführer