Warnungen
Waldbrandgefahrenstufen Brandenburg
Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen! | |
Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden! | |
Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen! | |
Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110). | |
Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation. |
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt.
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